Zumindest ältere Bürgerinnen und Bürger können sich noch erinnern: Unabhängig vom jeweiligen Anlass war der Gang „zum Amt“ nicht immer das reine Zuckerschlecken. Was bis weit in demokratische Zeiten hinein damit zu tun hatte, dass das deutsche Verwaltungsrecht seit dem 19. Jahrhundert vom so genannten Subordinationsprinzip ausging: Bürgerinnen und Bürger galten demnach als Untertanen – auch wenn dieser Begriff schon länger aus der Mode ist als die damit einher gehende Praxis, die sich vielfach als deutlich zählebiger erwies.
Wie es in der Gemeinde Rommerskirchen mit dem Übergang von der einstigen Ordnungskommune zur angestrebten Bürger- und Dienstleistungskommune konkret bestellt ist, hat kürzlich eine Gruppe von Studierenden der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung im Rahmen einer mehrwöchigen Projektarbeit im Detail untersucht. Weiterlesen →