Das Coronavirus stellt die Gesellschaft vor besondere Herausforderungen.
Nachdem die Gemeinde Rommerskirchen bereits in der letzten Woche eine Reihe von Einschränkungen verfügt hat, wurden heute durch die Landesregierung weitere Maßnahmen verkündet.
Über das von der Gemeinde am Samstag verfügte Ansammlungsverbot von mehr als fünf Personen hinausgehend, werden ab jetzt Ansammlungen von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel untersagt. Ausnahme hiervon sind lediglich auf den Kreis von Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. (z.B. Eltern mit Kindern)
Erlaubt sind weiterhin Arztbesuche, Besuche bei Banken, Einkäufe in Apotheken und Lebensmittelgeschäften, sowie bei medizinischen Dienstleistern wie Optikern oder Hörgeräteakustikern. Weiterlesen →