Corona: Neue Allgemeinverfügung der Gemeinde regelt Zugang zu Lebensmittelgeschäften

Im Rahmen einer Allgemeinverfügung hat die Gemeinde Rommerskirchen am 19. März 2020 neue Regelungen, die aufgrund des sich verbreitenden Coronavirus zwingend notwendig sind, umgesetzt.

Neben den bekannten Regelungen, insbesondere Schließung von bestimmten Einzelhandelsgeschäften, Schließung von Restaurants (das Abholen und die Lieferung von Speisen bleibt davon unberührt!), Untersagung von öffentlichen Veranstaltungen, Sperrung der Spiel-. und Bolzplätzen etc. – hat die Gemeinde eine besondere Regelung erlassen, um insbesondere die Risikogruppe der Älteren zu schützen.

Wörtlich heißt es zu der Regelung der Öffnungszeiten: „Hierbei gilt, dass ein Zeitkorridor zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr in den Verkaufsstellen ausschließlich Personen vorbehalten bleiben soll, die als Risikogruppe gelten, insbesondere Personen über 60 Lebensjahren.“

Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Wir wollen damit unsere älteren und vorerkrankten Mitbürgerinnen und Mitbürger schützen. Ich appelliere insbesondere an diese, das Angebot, in dieser Zeit einkaufen zu gehen, auch wahrzunehmen.“