Flexibilisierung von Betreuungszeiten

Veränderungen in der Arbeitswelt, zum Beispiel die zunehmende Flexibilisierung von Arbeitszeiten sowie die steigende Erwerbsbeteiligung von Müttern, führen unter anderem zu einer höheren Nachfrage nach flexibleren Betreuungszeiten in den Kindertagesstätten.

Damit u.a. auch berufstätige Mütter, die nicht unmittelbar im Ort arbeiten, pünktlich ihre Arbeitsstelle erreichen können, gibt es mit der Reform des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) zum 1. August 2020 die Möglichkeit, einen Zuschuss vom Land NRW zu beantragen, um flexible Betreuungszeiten anzubieten.

Die Gemeinde Rommerskirchen hat beim zuständigen Jugendhilfeträger, dem Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss, einen entsprechenden Antrag für die Familienzentren Sonnenhaus und Abenteuerland gestellt.

Zunächst soll hier, ab 1. August 2020, die Öffnungszeit auf 50 Stunden pro Wochen, täglich von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr erweitert werden.

Bei der Gestaltung der Angebote müssen die Möglichkeiten und Kapazitäten, aber auch Grenzen der Flexibilität und Zumutbarkeit für Kinder unterschiedlichen Alters und die Sicherung des Kindeswohls im Zentrum der Betrachtung stehen.

Daher werden die Kindertagesstätten die konzeptionelle Gestaltung des möglichen Angebotes in den nächsten Wochen erstellen und dann die örtliche Bedarfslage des zusätzlichen kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angebotes ermitteln.

Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Ich würde mich sehr freuen, wenn wir Familien hier eine weitere Unterstützung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bieten können. Zeitliche und organisatorisch flexiblere Betreuungsangebote sind neben dem Bildungsauftrag der Kindertagesstätten ein zentrales Thema.“