Rücksichtnahme im Straßenverkehr

Allgemein wird in letzter Zeit beklagt, dass die Rücksichtslosigkeit mancher Autofahrer Gefahrensituationen, insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, heraufbeschwören.

Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „So wurde jüngst beobachtet, dass ohnehin schon schmale Gehwege mit Fahrzeugen zugeparkt werden. Schüler im Grundschulalter, Mütter mit Kinderwagen sind dann gezwungen, den für sie sicheren Bürgersteig zu verlassen und die Fahrbahn zu nutzen.“

Das Ordnungsamt weist daher darauf hin, dass Bürgersteige grundsätzlich nicht zum Parken freigegeben sind. Wer hier parkt, riskiert eine gebührenpflichtige Verwarnung und bei einer gefährlichen Parksituation außerdem eine teure Abschleppaktion.

Im Vorfeld dieser Aktion weist das Ordnungsamt durch „gelbe Karten“ den Falschparker auf die Konsequenzen hin. Wer allerdings diese höflichen Hinweise ignoriert, der erhält im Wiederholungsfall eine gebührenpflichtige Verwarnung.

Man sollte weiterhin bedenken, dass durch falsch parkende Fahrzeuge auch lebensnotwendige Verkehrsteilnehmer wie Rettungsdienst- und Feuerwehrfahrzeuge blockiert werden. Richtiges Parken kann daher auch Leben retten.

Durch den bundeseinheitlichen Verwarnungsgeldkatalog werden die nachstehend aufgeführten „Parkplätze“ für den Halter sehr teuer:

  • Parken im Halteverbot (Zeichen 283): 15 €
  • Parken im Halteverbot mit Behinderung: 25 €
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286): 15 €
  • Parken auf Gehweg: 20 €
  • Parken auf einen Sonderparkplatz für Schwerbehinderte: 35 €