Seit 1. Mai gilt das NRW-Kinderschutzgesetz, der Landesregierung zufolge das bundesweit stärkste überhaupt. Anwendung und Umsetzung des neuen Gesetzes bereiten der Gemeinde Rommerskirchen keinerlei Probleme.
Wie Monika Lange, Leiterin des Familienbüros in der jüngsten Sitzung des Bildungsausschusses deutlich machte, tragen nämlich die Kindertagesstätten in Rommerskirchen wesentlichen Aspekten des neuen Gesetzes schon seit geraumer Zeit Rechnung.
Dies gilt etwa hinsichtlich der Partizipation der Kinder: Die Jungen und Mädchen nehmen aktiv an der Gestaltung ihres Alltags teil und dürfen hier mitbestimmen – etwa im Morgenkreis oder dem Kinderparlament. Dabei geht es um die Angebote selbst aber auch um etwaige Neuerungen.
Last but not least lernen die Kinder auch, wie Konflikte gelöst werden können. „In diesen Runden werden die Kinder über ihre Rechte informiert und auch darin bestärkt, sich für ihre Rechte einzusetzen und auf Missstände hinzuweisen“, betont Monika Lange.
Zusätzlich verfügt jede Einrichtung über ein Konzept zur Sexualpädagogik. „Auch dies ist für die Prävention von großer Bedeutung. Hier werden mit den Kindern die verschiedenen Regeln zum Umgang mit Doktorspielen, Nacktheit etc. gemeinsam erarbeitet und immer wieder präventiv darauf hingewirkt, dass die Kinder das Recht haben, ‚Nein‘ zu sagen, dass sie über ihren Körper bestimmen dürfen und auch mitteilen wenn sich jemand über diese Grenzen hinwegsetzt“, erläutert die Leiterin des Familienbüros.
Zudem wurde in diesem Jahr ein allgemein gültiges Trägerkonzept für alle Einrichtungen erstellt.
„Hier finden sind alle grundsätzlichen pädagogischen und für alle Einrichtungen allgemein gültigen Regeln“, sagt Bürgermeister Dr. Martin Mertens. „Um Kindern den optimalen Schutz bieten zu können, werden diese täglich gelebt und strikt beachtet“, versichert der Rathauschef.
Unter anderem befindet sich im Trägerkonzept auch gesetzlich verbindliche Kinderschutzkonzept, in dem die Kinderrechte verankert sind, wie sie von den Vereinten Nationen, der EU und dem Grundgesetz normiert wurden.
„Zusätzlich zu dieser allgemeinen Fassung erstellt zurzeit jede Einrichtung ein zusätzliches Schutzkonzept, dass genau auf die Gegebenheiten der einzelnen Einrichtungen zugeschnitten ist“, so Monika Lange.
Die Leitungen der Kindertagesstätten, die Fachberatung sowie die Leitung des Familienbüros haben hierzu kürzlich eine Fortbildung besucht.
Weiterhin enthält das Trägerkonzept auch ein Beschwerdemanagement für Kinder, Eltern und Mitarbeiter(innen). Damit sich die Kinder auch für ihre Rechte einsetzen können, müssen sie schließlich wissen, wie und wo dies geschehen kann.
Zusätzlich zur Möglichkeit, dass sich die Kinder, Eltern und Mitarbeiter(innen) intern in der Einrichtung beschweren können, soll eine externe Beschwerdestelle eingerichtet werden, die unabhängig Anfragen bearbeiten und Hilfestellung geben kann.
Da Kinderschutz bereits schon bei der Einstellung des Personals beginnt, werden auch hier besondere Vorkehrungen getroffen. So wird derzeit ein Fragebogen erstellt, durch den potenzielle Mitarbeiter(innen) auf ihre Werte und Haltung gegenüber den Kindern überprüft werden können.
Zugleich werden Bewerber(innen) zu ihrem Wissen hinsichtlich des Kinderschutzes befragt. Ein Verhaltenskodex sowie eine dies-bezügliche Selbstverpflichtung müssen verbindlich unterschrieben werden. Hinweise auf das Schutzkonzept sollen fester Bestandteil künftiger Ausschreibungen sein.