Ordnungs- und Sicherheits-Politik in der Gemeinde Rommerskirchen

Ordnung & Sicherheit – Annäherung an ein essenzielles Feld der Politik

Von Manuel Brandl

Die Begriffe Ordnung und Sicherheit zählen zweifelsohne zu den prominentesten Vokabeln der Politik.

In den Programmen der bundesdeutschen Parteien wie im alltäglichen Sprachgebrauch der politischen Praktiker kommt ihr Gewicht gleichermaßen prägnant zur Geltung. Nun handelt es sich hierbei aber keineswegs um einen vorübergehenden Trend der Themensetzung geschickter Partei-Strategen. Vielmehr besteht in der Herstellung und Bewahrung von Sicherheit seit jeher eine der bedeutendsten Funktionen unseres Staates. Die Bundesrepublik macht es sich zur Aufgabe, in ihrem Inneren einen Raum zu schaffen, in welchem alle Menschen in Würde leben sollen, geschützt vor Gewalttaten, Übergriffen und anderen Formen von Gefahr und Willkür. Dieses Kernanliegen der Bundesrepublik kommt bereits im ersten Artikel ihrer Verfassung zum Ausdruck:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Der zweite Artikel fügt sodann hinzu:

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG).

Sicherheit im obigen Sinne stellt freilich ein grundlegendes Bedürfnis jeden Individuums dar, sie stellt einen Grundpfeiler der Zivilgesellschaft und des öffentlichen Lebens in unserem Land dar. Wenn wir den Begriff der Sicherheit aufs Tableau heben, tun wir allerdings gut daran, den Begriff der Freiheit stets mitzudenken. Denn wenn der Staat in dem Streben nach größtmöglicher Sicherheit alle menschlichen Äußerungen und Handlungen zu kontrollieren, zu regulieren und einzuengen beginnt, so wird hierdurch die Selbstbestimmtheit jedes Einzelnen unterminiert, und jene Rückzugsorte, an denen Vertrauensbildung, Willensbildung und Privatsphäre der Menschen gedeihen können, werden unzugänglich.

Einem solchen Weg der Sicherheitsmaximierung um jeden Preis erteilt unsere Verfassung eine Absage, denn ihr zweiter Artikel besagt ebenfalls:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.

Dies führt nun zu der Schlussfolgerung, dass Sicherheit und Freiheit sich in einer demokratischen Gesellschaftsordnung gegenseitig bedingen, und dass eine Gesellschaftsordnung keines der beiden Güter in absolutem Maße bereitstellen kann, ohne das jeweils andere Gut zu verwehren. Die Güter der Sicherheit und Freiheit sind folglich Maßstäbe politischen Denkens, denen ein Absolutheitsanspruch in ihrer Umsetzung verwehrt bleiben muss.

Hinsichtlich des Feldes der Sicherheits- und Ordnungspolitik münden diese Überlegungen in der Gewissheit, dass der Anspruch des Staates nicht darin bestehen kann, Unsicherheiten und Gefahren zu verunmöglichen. Vielmehr sollen diese im Rahmen der Möglichkeiten reduziert werden, ohne dabei die Rechte der Bürger zu missachten.

Die Akteure der Sicherheits- und Ordnungs-Politik

Um der Aufgabe zur Herstellung von Sicherheit für die Bevölkerung und öffentlicher Ordnung im Inneren gerecht werden zu können, verfügt der Staat über eine Reihe von spezialisierten Organen, Nachrichtendiensten und Ordnungsbehörden, die neben der Verhütung und Bekämpfung konventioneller Kriminalitätsformen auch auf besondere Gefahrenpotentiale ausgerichtet sind, etwa Katastrophen, Terrorismus oder verfassungsfeindliche Bestrebungen diverser Gefährder.

Der prominenteste Akteur zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist natürlich die Polizei, wobei man hier genau genommen im Plural von Polizeien sprechen sollte, handelt es sich doch insgesamt um sechzehn eigenständige Landespolizeien, sowie zwei Bundespolizeien (vgl. Hermann Groß: Polizeien in Deutschland, in: Bundeszentrale für politische Bildung, online abrufbar unter: www.bpb.de).

Diese Vielzahl an Polizeien ist der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik geschuldet, sie alle werden in ihren Zuständigkeiten und in ihren Kompetenzen von den Polizeigesetzen des Bundes und der jeweiligen Länder reglementiert.

Freilich gilt auch für die Polizei des Landes NRW, dass die Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, sowie der Schutz der Einwohner aller Städte und Gemeinden vor kriminellen Übergriffen das zentrale Anliegen ihrer Arbeit darstellt.

Ordnung und Sicherheit in Rommerskirchen – Der Beitrag der Gemeinde

Ist nun die Ordnungs- und Sicherheitspolitik überhaupt von kommunalpolitischem Belang, wenn doch die Trägerschaft der Polizei Ländersache ist?

Tatsächlich ist die selbstbestimmte Auseinandersetzung mit den örtlich auftretenden Erscheinungsformen von Kriminalität und die Prävention der selbigen unlängst auch zu einem verstärkt wahrgenommenen Anspruch vieler Kommunen geworden. Dies trifft auch zu für den Bürgermeister und für die Mitarbeiter seiner Gemeindeverwaltung in Rommerskirchen.

Eine zentrale Strategie besteht darin, dem Eindruck von rechtsfreien Räumen oder Angst-Räumen präventiv entgegenzutreten. Dies gelingt auch, indem die Verwaltung auf eine Früherkennung sich abzeichnender sozialer Missstände auf dem Gebiet der Gemeinde hinarbeiten, sodass ein Nährboden für Kriminalität und Unsicherheit nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen kann – wohlwissend, dass Entstehungsbedingungen für Kriminalität häufig in sozialen Problemen vor Ort wurzeln.

Eine intensive Koordination der Gemeindeverwaltung mit der zuständigen Polizeibehörde im Rhein-Kreis Neuss ermöglicht es, den auftretenden Problemen zielstrebig zu begegnen, und Straftaten auf dem Gebiet der Gemeinde wirksam aufzuklären. Darüber hinaus ist das Ordnungsamt auf den Straßen der Gemeinde mit einem eigenen Dienstfahrzeug präsent, um Störungen der öffentlichen Ordnung in Kooperation mit der Polizei zu unterbinden. Das Ordnungsamt leistet mit der Kontrolle des ruhenden Verkehrs und der Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten freilich einen ohnehin wichtigen Beitrag für die Wahrung der Integrität öffentlicher Ordnung auf dem Gemeindegebiet.

Im Zuge der Flüchtlingskrise die seit dem Jahr 2015 die politischen Diskurse im Land nachhaltig prägt, hat auch die Gemeinde Rommerskirchen mit der Aufgabe der Unterbringung und Integration der Flüchtenden besondere Herausforderungen zu schultern. Angesichts der veränderten Umstände erarbeitete der Bürgermeister Martin Mertens gemeinsam mit der Verwaltung ein 11-Punkte-Programm um die Integration der Geflohenen zu erleichtern und zugleich dem legitimen Sicherheitsbedürfnis der örtlichen Bürgerschaft Gehör zu schenken.

Im Rahmen des Programms wurde eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordination mit den in der Gemeinde und im Landkreis ansässigen Schulen, Volkshochschulen, Kitas, und den zivilgesellschaftlichen Akteuren unter Federführung der Kommune angestrebt. Zu den angestoßenen Maßnahmen gehört überdies eine hellere Beleuchtung zur Beseitigung potentieller Angsträume, sowie die Videoüberwachung sensibler Orte des Gemeindegebietes (Autor unbekannt: Rommerskirchen: Bürgermeister Dr. Martin Mertens legt 11 Punkte Programm „Sicherheit und Integration” vor, in: Rhein-Kreis Zeitung, online abrufbar unter: www.klartext-ne.de).

Rommerskirchen konnte erfahren, dass die proaktive Präventions- und Integrations-Arbeit mit den Instrumenten der Gemeindeverwaltung, aber auch entlang eines nachhaltigen und vertrauensvollen Dialoges zwischen den Bürgern und dem Bürgermeister den Nährboden für Kriminalität wirksam eindämmt, während gleichzeitig das Sicherheitsempfinden der Einwohner gestärkt wurde.

Der hier erprobte Ansatz kommunaler Ordnungs- und Sicherheitspolitik, welcher die Arbeit der Polizeibehörde sinnvoll ergänzt und den gemeinsamen Anspruch der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ins Zentrum der Zusammenarbeit rückt, könnte von anderen Kommunen zukünftig gewinnbringend adaptiert werden. Kommunale Ordnungspolitik, die es bewerkstelligt, das Sicherheitsempfinden der Einwohner zu stärken ist in jedem Fall ein bemerkenswerter Beitrag zur Lebensqualität der Menschen vor Ort.