Der Aufbau und die Aufgaben der Gemeindeverwaltung

Von Jonas Ziethen

Fragt man die Menschen, was sie mit dem Begriff „Politik“ verbinden, denken viele zunächst an Berlin und den Bundestag. Das ist zwar nicht grundsätzlich falsch, übersieht jedoch das naheliegende: die Kommunalpolitik, die bei uns vor der Haustür gemacht wird und deren Ergebnisse wir in unserem Alltag direkt erleben. Straßensanierungen, Radwege, Kindergärten oder aber die örtliche Bücherei, all dies liegt im Aufgabenbereich der Kommunen.

Politik und Verwaltung findet in Deutschland auf drei Ebenen statt. Die Bundesebene ist zuständig für Angelegenheiten, die die ganze Bundesrepublik betreffen, die Befugnisse der Landesebene sind auf das jeweilige Land beschränkt, und die Gemeinden befassen sich mit den örtlichen Angelegenheiten (Fliedner 2015, S. 7). Das heißt, dass manche Gesetze zwar auf Bundes- oder Landesebene beschlossen werden, ihre Umsetzung aber in den Gemeinden stattfindet. Dies ist den Gemeinden sogar im Grundgesetz garantiert, so heißt es dort: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ (Art. 28, Abs. 2, Satz 1 GG). Dies hat sinnvolle Gründe: Die kommunalen Akteure – also Politiker und Politikerinnen sowie die Mitarbeiter der Verwaltung – können die Gegebenheiten und Problemlagen vor Ort aufgrund der geringen Distanz zu den Bürgerinnen und Bürgern besser einschätzen als solche Entscheidungsträger, die in der Landes- oder Bundeshauptstadt sitzen. Gleichzeitig wird der Bundespolitik die Verantwortung abgenommen, über 80 Millionen deutsche Bürger in über 11.000 Gemeinden selber verwalten zu müssen – der dafür notwendige Verwaltungsapparat müsste so groß sein, dass er kaum handlungsfähig wäre.

Die Aufgaben, die eine Gemeinde übernimmt, gliedern sich in zwei Kategorien: die pflichtigen und die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. Pflichtverwaltungsaufgaben müssen von den Kommunen erfüllt werden, jedoch haben diese bei der Art und Weise der Umsetzung Ermessungsspielraum. Beispiele für solche Aufgaben sind Schulen und Kindergärten, Abwasser- und Abfallbeseitigung, oder etwa die Erstellung von Bebauungsplänen. Auch durch Gesetze übertragene Aufgaben, wie etwa die Erstellung eines Melderegisters oder die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen, fallen in den Bereich der Pflichtaufgaben der Gemeinden (Fliedner. 2015, S.11). Daneben stehen die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben einer Gemeinde, die die Lebensqualität und Identität einer Kommune ausmachen. Hierbei kann es sich um die Einrichtung und Unterhaltung von kulturellen Einrichtungen wie Museen, Musikschulen oder die Stadtbibliothek, aber auch von sozialen Einrichtungen wie Jugendzentren oder Seniorentreffs oder freizeitliche Einrichtungen, wie Sportplätze und Parks handeln. Auch Projekte, die von Bürgern eingebracht werden, können in diesem Bereich verwirklicht werden. Jedoch wird die Handlungsfreiheit der Kommunen durch finanzielle Aspekte beschränkt. Da in vielen Gemeinden das Geld knapp ist, müssen oft Kompromisse eingegangen und Prioritäten gesetzt werden, etwa ob ein neuer Radweg gebaut oder das baufällige Schwimmbad saniert werden soll (Fliedner. 2015, S.12).

Die kommunale Verwaltung: Das Kernstück des Staates

Entschieden wird über diese Vorgänge durch den Gemeinderat, der Richtungsentscheidungen trifft und Beschlüsse fasst. Vorsitzender des Gemeinderats ist der Bürgermeister, der gleichzeitig auch der Chef der Verwaltung ist. Die Aufgaben der Verwaltung sind sehr vielfältig: „Sie erledigt die laufenden Verwaltungsgeschäfte, führt staatliche Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis aus, erarbeitet Beschlussvorlagen für den Rat und setzt die vom Rat beschlossenen Vorhaben in die Praxis um. Darüber hinaus ist sie vor allem auch Dienstleisterin für die Einwohnerinnen und Einwohner der Kommune. Sie bearbeitet Anträge, zahlt Unterstützungen aus, betreibt Kindergärten, Bibliotheken oder Schwimmbäder, repariert Straßen, plant Bebauungen oder löscht Brände“ (Fliedner. 2015, S.21). Dabei haben Verwaltungen auch immer die Möglichkeit, Verwaltungsaufgaben an kommunale Eigenbetriebe oder privatrechtliche Organisationen abzugeben. Dies kann etwa der ÖPNV oder die Müllabfuhr sein (Fliedner. 2015, S.22).

Die allgemeine Struktur von Verwaltungen

Die Verwaltung hat dabei eine klare interne Strukturierung, die sich aber von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden kann. Im Allgemeinen gliedern sich Verwaltungen in verschiedene Dezernate, die jeweils aus unterschiedlichen Ämtern bestehen. In Rommerskirchen gibt es vier Dezernate mit insgesamt zehn Ämtern, sowie fünf Ämter ohne Dezernatszuordnung. Die Anzahl der Dezernate und Ämter einer Gemeindeverwaltung hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere auch von der Größe der Gemeinde. In kleineren Gemeinden steht häufig weniger Personal zur Verfügung; dennoch müssen die wichtigsten Bereiche abgedeckt werden, was dazu führt, dass verschiedene Aufgabenbereiche zusammengefasst werden müssen.

Gliederung der Rommerskirchener Verwaltung

Beispielhaft soll eine mögliche Gliederung am Beispiel der Gemeinde Rommerskirchen gezeigt werden. Wie bereits festgestellt gliedert sich die Rommerskirchener Verwaltung in vier Dezernate. Verwaltungschef ist Bürgermeister Dr. Martin Mertens.

Das erste Dezernat, welches von Dezernent Hermann Schnitzler geleitet wird, beinhaltet drei Ämter: das Haupt- und Personalamt, das Büro der Kommunalvertretung sowie ein drittes Amt, das die Bereiche Ordnungsamt, Wahlamt und Standesamt sowie das Bürgerbüro umfasst. Diese Zusammenfassung mehrerer kleinerer Ämter zu einem übergeordneten Amt ist eine der angesprochenen Abweichungen, die in kleinen Gemeinden aufgrund der geringeren Beschäftigtenzahlen häufiger vorkommen.

Das zweite Dezernat wird von Bernd Sauer geleitet. Ihm unterstehen die Kämmerei und Steueramt, die Gemeindekasse sowie das Amt für Senioren, Soziales und Flüchtlinge.

Das dritte Dezernat wird von Hans-Josef Schneider geleitet. Von hier aus werden sowohl der Straßenverkehr als auch der Hoch- und Tiefbau organisiert. Auch Bereiche wie Sport- oder Grünanlagen werden hier gemanagt und für die Instandhaltung von Friedhöfen, Entwässerung und die Abfallwirtschaft gesorgt.

Das vierte Dezernat ist unter der Leitung von Dr. Elmar Gasten und beinhaltet das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Bildung, sowie die Bereiche Kultur- und Denkmalpflege, Archiv, Ehrenamt und Volkshochschule.

Daneben gibt es noch einige Ämter, die keinem Dezernat zugeordnet sind und direkt dem Bürgermeister unterstehen. Diese decken ein breites Spektrum an Aufgabengebieten ab: So gehören zu den diesen Ämtern die Wirtschaftsförderung, das Rechtsamt, die Gemeindeplanung und -entwicklung, sowie der Bereich Demografie und Inklusion.

Am Beispiel Rommerskirchen kann man also gut sehen, dass Dezernate und Ämter durchaus flexibel und breitgefächert sein können und in kleinen Gemeinden verschiedene Aufgabenbereiche zusammengefasst werden müssen.

Quellen:

  • Fliedner, Ortlieb; Trömmer, Markus (Hrsg.) (2015): Kommunalpolitik verstehen. Für ein besseres Politikverständnis in Nordrhein-Westfalen. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung.
  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (2017). Berlin: Deutscher Bundestag.