Tariferhöhung von drei Prozent ist im Haushalt 2025 finanziert

Die Tarifparteien für den Bereich der Beschäftigten in Bund und Kommunen haben nach dem Schlichterspruch eine Tarifeinigung erzielt. Danach steigen die Gehälter in diesem Jahr zunächst für die Angestellten rückwirkend zum 1. April 2025 um drei Prozent.

Personaldezernentin Susanne Garding-Maak freut sich zunächst, dass die Beschäftigten mehr Geld erhalten. Als Kämmerin ist sie aber auch dafür zuständig, dass die gesteigerten Personalkosten im Haushalt 2025 finanziert sind. Bei den Haushaltsberatungen war sie in der politischen Debatte über den Haushaltsentwurf 2025 noch stark dafür kritisiert worden, nur eine Steigerung von zwei Prozent eingerechnet zu haben.

„Drei Prozent Gehaltssteigerung ab dem 1. April bedeutet auf zwölf Monate gerechnet eine Steigerung der Personalkosten um 2,25 Prozent. Mit unseren eingerechneten zwei Prozent sowohl für die Beschäftigten als auch für die BeamtInnen haben wir nahezu eine Punktlandung hingelegt. Die Differenz von 0,25 Prozent stellt überhaupt kein Problem dar, weil z. B. die Besoldung der BeamtInnen immer mit Verzögerung angepasst wird. Also wie schon in den letzten Jahren alles richtig gemacht,“ freut sich die Personaldezernentin, die auf eine fast 25-jährige beruflichen Erfahrung der Haushaltaufstellung, insbesondere die der Personalkostenkalkulation, zurückblicken kann.