Rat beschließt neue Zuständigkeitsordnung: Übersichtliche Zuständigkeiten stärken Transparenz und Handlungsfähigkeit

Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat in seiner Sitzung am 4. Dezember die Änderung der Zuständigkeitsordnung beschlossen. Damit wird die bereits zuvor beschlossene organisatorische Neuordnung der Ausschüsse rechtlich umgesetzt und verbindlich geregelt.

Ziel der Neufassung ist es, klare Zuständigkeiten, effiziente Entscheidungswege und mehr Transparenz in der politischen und verwaltungsinternen Arbeit zu schaffen. Die bisherige Zuständigkeitsordnung entsprach nicht mehr der aktuellen Ausschussstruktur und führte zu Unklarheiten bei der Zuordnung von Aufgaben.

Bürgermeister Dr. Martin Mertens erklärt hierzu:

„Mit der neuen Zuständigkeitsordnung schaffen wir eine klare und nachvollziehbare Aufgabenverteilung zwischen Rat, Ausschüssen und Verwaltung. Das stärkt die Handlungsfähigkeit der Gremien und sorgt für transparente Entscheidungsprozesse im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.“

Zuständigkeiten der Ausschüsse im Überblick

  • Rat der Gemeinde: Der Rat bleibt für alle grundlegenden Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit diese nicht ausdrücklich delegiert sind. Hierzu zählen unter anderem Grundstücksgeschäfte über 250.000 Euro, Straßenbenennungen, Widmungen öffentlicher Straßen sowie Grenzregelungen.
  • Haupt- und Finanzausschuss / Ausschuss für Wirtschaft, Strukturwandel und Digitales: Der Ausschuss berät das Ortsrecht, bereitet alle Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen vor und entscheidet über Aufträge, Grundstücksgeschäfte und Vergaben bis 150.000 Euro. Zudem befasst er sich mit Grundsatzfragen der Wirtschaftsförderung, des Strukturwandels, der Gemeindeentwicklung, der Kultur sowie der Digitalisierung.
  • Rechnungsprüfungsausschuss: Zuständig für die Prüfung der Jahresrechnung sowie die Beratung der Prüfberichte der Gemeindeprüfungsanstalt.
  • Wahlprüfungsausschuss und Wahlausschuss: Diese Ausschüsse nehmen die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung und Prüfung von Wahlen wahr.
  • Ausschuss für Erziehung und Bildung: Er befasst sich mit Schulträgeraufgaben, sozialen Leistungen sowie der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und entscheidet im Rahmen der Haushaltsmittel über Vergaben für Lehr- und Lernmittel.
  • Ausschuss für Gesundheit, Sicherheit, Soziales, Demographie und Sport: Der Ausschuss berät über Angelegenheiten der öffentlichen Gesundheit, des Feuerschutzes, der Gefahrenabwehr, des Bevölkerungsschutzes, der sozialen Daseinsvorsorge, der demographischen Entwicklung sowie der Sportförderung. Darüber hinaus fallen ordnungsrechtliche Satzungen und die Brandschutzbedarfsplanung in seinen Zuständigkeitsbereich.
  • Ausschuss für Bau, Planung, Mobilität und Liegenschaften: Zuständig für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Bauleitplanung, Verkehrsangelegenheiten, Abwasser- und Abfallbeseitigung sowie für Liegenschaftsangelegenheiten. Der Ausschuss entscheidet über Bau- und Planungsaufträge bis 150.000 Euro.
  • Ausschuss für Umwelt und Nachhaltigkeit, Tier- und Klimaschutz: Der Ausschuss berät über alle Angelegenheiten des Umwelt-, Klima- und Tierschutzes sowie über Maßnahmen zur Grünflächenentwicklung, Aufforstung und Renaturierung.
  • Personalausschuss: Zuständig für Personalangelegenheiten der Beschäftigten und Beamten der Gemeinde sowie für Fragen der Personalorganisation und -entwicklung.
  • Betriebsausschuss: Der Betriebsausschuss nimmt die Aufgaben des Eigenbetriebs Rommerskirchen wahr, insbesondere für die Bereiche Hallenbad und Gebäudewirtschaft, und entscheidet über entsprechende Vergaben im Rahmen des Wirtschaftsplans.

Die neue Zuständigkeitsordnung ist am 5. Dezember in Kraft getreten. Finanzielle Auswirkungen sind mit der Neuregelung nicht verbunden.