Planfeststellungsbeschluss für Neubau der B 59n Umgehung Sinsteden liegt zur Einsicht im Rathaus

Nachdem bereits in der letzten Woche von den positiven Fortschritten in Sachen B 59n berichtet wurde haben nun alle betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf, bezüglich des Neubaus der B 59n Umgehung Sinsteden im Rathaus einzusehen.

In der Zeit vom 02.11.2016 – 15.11.2016 liegt dieser bei der Gemeinde Rommerskirchen (Tiefbauamt, Bahnstraße 51 – hist. Rathaus – , Zimmer 1.02, 41569 Rommerskirchen)

  • montags bis freitags 8.00 – 12.30 Uhr
  • donnerstags 14.00 – 18.00 Uhr

zur Einsicht aus.

Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen über die Internetseite (www.rommerskirchen.de) eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

„Wenn die Bundesregierung jetzt das Geld freigibt, kann der Bau der B59n bereits im kommenden Jahr starten“, freut sich Dr. Mertens.

Und nicht nur mit der Einsicht der Planfeststellungsunterlagen, sondern auch im weiteren Verlauf werden alle Interessierten weiterhin in das Verfahren mit eingebunden. „Sobald der Baustart fest stehet, werden wir im Ortsteil Sinsteden mit allen Bürgerinnen und Bürgern ein Ortsteilgespräch durchführen und gemeinsam den Rückbau der alten Bundesstraße besprechen“ erläutert Bürgermeister Dr. Martin Mertens.