Die mit dem 16. März 2020 in Kraft gesetzten und bis auf weiteres geltenden notwendigen Regelungen zum weiteren Betrieb von Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen, Schulen, Ganztagsangeboten im schulischen Bereich und weiteren Einrichtungen haben dazu geführt, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Familien die Betreuung ihrer Kinder trotz bestehender Betreuungsverträge selbst organisieren muss.
Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Ich stelle fest, dass auch mit den Regelungen für Notbetreuung hier in Rommerskirchen sehr verantwortungsbewusst umgegangen wird.“
Da viele Familien aufgrund von Veränderungen in ihrem beruflichen Umfeld Einkommenseinbußen verkraften müssen, wurde zunächst für den Monat April der laufende Beitragseinzug für die betroffenen Einrichtungen ausgesetzt, um den Familien in dieser schwierigen Phase finanzielle Handlungsspielräume zu geben. Weiterlesen →