Neues Grabfeld für Sternenkinder

In Rommerskirchen erhalten – nicht allein hier wohnende – Eltern tot geborener Kinder erstmals die Möglichkeit, diese würdig bestatten zu lassen.

Nachdem Ende 2020 auf dem Friedhof „Am Teebaum“ das erste Grabfeld für Sternenkinder in der Gemeinde Rommerskirchen eingerichtet wurde, erfolgte jetzt die feierliche Segnung durch Pfarrer Dr. Meik Schirpenbach. Realisiert wurde das Projekt auf Initiative des 2016 gegründeten Vereins „Stille Geburten“, zu dessen Zielen unter anderem die würdige Bestattung tot geborener Kinder zählt.

„Es war für alle ein emotionaler und bewegender Moment“, sagt Petra Friese, die Vorsitzende des Vereins, der inzwischen etwa 35 Mitglieder zählt. Fast ebenso viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden sich zu der Zeremonie auf dem Friedhof ein- unter ihnen auch Bürgermeister Dr. Martin Mertens, der in seiner Rede auf die bewegende und wichtige Arbeit des Vereins einging. Im Anschluss an die Einsegnung hat der Verein zu Kaffee und Brötchen in den Ratssaal der Gemeindeverwaltung eingeladen.

Auf dem neuen Grabfeld können auch Sternenkinder aus anderen Kommunen beigesetzt werden. Dies hat die Gemeinde sehr zur Freude von Petra Friese ebenso ermöglicht wie den Umstand, dass die Bestattung für die Eltern kostenfrei ist.

Bei der gemeinsamen Suche von Verein und Gemeinde erwies sich eine Fläche auf dem Friedhof „Am Teebaum“, dem größten innerhalb des Gemeindegebiets, als die am besten geeignete für ein solches Gräberfeld.

Bürgermeister Dr. Martin Mertens unterstützt den Verein seit dessen Gründung, bei der er als Schirmherr fungierte: „Petra Friese und die übrigen Mitglieder von ,Stille Geburten‘ leisten einen wichtigen Beitrag für viele Betroffene, die damit nun auch einen konkreten Ort für ihre Trauer gefunden haben“, so der Bürgermeister.

Der Sinneswandel im Umgang mit „Sternenkindern“, beziehungsweise dessen rechtliche Konsequenzen sind noch relativ jungen Datums: Den Durchbruch brachte 2009 eine Petition von Elterninitiativen an den Bundestag. Inzwischen wird tot geborenen Kindern ein Persönlichkeitsrecht attestiert, wodurch sie unter den grundgesetzlichen Schutz der Menschenwürde fallen.

Heute bietet das Personenstandsrecht betroffenen Kindern die Möglichkeit, die Geburt zwecks Beurkundung anzuzeigen. Die Konsequenz: Das Kind hat damit auch rechtlich existiert und die Eltern werden als solche anerkannt.