Bildungs- und Kulturpolitik im kommunalen Raum am Beispiel Rommerskirchen

Von Merle Schirofski

Bildung und Kultur als kommunale Kooperationsaufgaben

In den öffentlichen Diskussionen um den Bildungsbegriff ist in den letzten Jahren deutlich geworden: Bildung findet auch außerhalb von Schulen statt. Spätestens seit der ersten Teilnahme Deutschlands an der PISA-Studie zu Beginn der 2000er Jahre ist ein Umschwung im öffentlichen Bewusstsein erkennbar: Das Thema Bildung hat auch und gerade auf der kommunalen Ebene an Bedeutung gewonnen.

Seit dem Aufkommen des Begriffs der „kommunalen Bildungslandschaften“ vor ca. 10 Jahren hat sich kommunale Bildungspolitik von einem vergleichsweise kleinen Politikfeld zu einer wichtigen kommunalen Aufgabe entwickelt: „Bildung ist kommunale Kooperations- und Vernetzungsaufgabe.“1 Bildung spielt eine wichtige Rolle in der Biografie jedes Einzelnen sowie für den wirtschaftlichen Erfolg einer Region, ja eines ganzen Landes.

Sowohl für Kinder als auch für Erwachsene gibt es auf der kommunalen Ebene vielschichtige Bildungsangebote. Doch wie wird Bildung durch die Gemeinde mitgestaltet, und wer kümmert sich um die kulturellen Angebote in der Kommune?

Wer in der Gemeinde ist für Bildung und Kultur zuständig?

Die Zuständigkeit für die Bildungspolitik liegt grundsätzlich beim Land – dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Gemeinde beispielsweise für ihre Schulen gar keine Verantwortung übernehmen muss, ganz im Gegenteil. Schulträgerschaft und Schulentwicklungsplanung sind sogenannte pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinde, das heißt, dass die Gemeinde diese Aufgaben erfüllen muss und lediglich darüber entscheidet, wie sie sie bewältigt.

Kulturelles hingegen ist eine sogenannte freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde: Sie kann entscheiden, ob und wie kulturelle Angebote in der Kommune gestaltet werden können. Hierzu kann beispielsweise der freiwillige Betrieb einer Volkshochschule durch die Gemeinde gezählt werden.

In größeren Städten mit einigen hunderttausend Einwohnern sind die Dezernate, das heißt Abteilungen der öffentlichen Verwaltung, für Bildung bzw. Kultur oft eigenständig; in kleineren Gemeinden sind die Themenbereiche Bildung, Kultur und beispielsweise Soziales und Sport häufig in einem Dezernat zusammengefasst. Zum Beispiel: In der Gemeindeverwaltung Rommerskirchen finden sich im Dezernat IV zugleich das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Bildung und die Kultur- und Denkmalpflege, sowie VHS, Archiv und Ehrenamt unter der Leitung von Herrn Dr. Gasten.

Auszug aus dem Organigramm der Gemeindeverwaltung Rommerskirchen

Zunehmend wichtig ist die Koordination der verschiedenen Bildungsangebote vor Ort durch die Gemeindeverwaltung, das heißt: Den Bürgerinnen und Bürgern soll ein möglichst reibungsloser Übergang zwischen den einzelnen Bildungsinstitutionen ermöglicht werden. In Rommerskirchen bedeutet dies vor allem einen Fokus auf den Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule. So setzt sich die Gemeinde beispielsweise erfolgreich dafür ein, alle drei Grundschulen in der Kommune und somit unter anderem möglichst kurze Schulwege für die Grundschülerinnen und -Schüler zu erhalten, indem durch die Gemeindeverwaltung Einzugsbereiche der Schulen festgelegt werden.

Die allgemeinbildenden Schulen: Wofür ist die Gemeinde (nicht) zuständig?

Besonders in Bezug auf Schulen in öffentlicher Trägerschaft (Schulen in privater Trägerschaft bilden eher die Ausnahme) wird zunächst nicht sofort deutlich, wofür nun das Bundesland und wofür die Gemeinde zuständig ist – die Zuständigkeiten sollen an dieser Stelle erläutert werden.

Nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer werden durch das Land in den Schulen eingesetzt, auch bildungspolitische Vorgaben, Lehrpläne und weiteres – im Wesentlichen also Inhalt und Konzept der Schule – werden den Schulen durch das Land, das die Schulaufsicht innehat, vorgegeben. Schulträger wiederum ist die Gemeinde. Sie ist z.B. für die Namensgebung der Schulen, die Instandhaltung des Schulgebäudes, aber auch für die Ausstattung der Klassenzimmer und das Bereitstellen von Hausmeisterinnen und Hausmeistern sowie Schulsekretärinnen und Sekretären zuständig. Schulinhalte und LehrerInnenstellen können also nicht durch die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beeinflusst werden. In Bezug auf die offenen Ganztagsschulen sieht dies anders aus: Hier werden Personal und inhaltliche Ausgestaltung durch die Gemeinde getragen.

Ähnlich wie bei der Schulträgerschaft ist die Gemeinde übrigens auch zur Bereitstellung und Erhaltung von Kindertagesstätten verpflichtet.

Weitere kulturelle Einrichtungen auf kommunaler Ebene

Wie bereits zuvor geschildert ist Kulturelles eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Kommune. Etwa der Betrieb von Theatern, Museen und Bibliotheken oder das Lernangebot in Volkshochschulen wird den Bürgerinnen und Bürgern von der Kommune zur Verfügung gestellt. Weitere Bereiche kommunaler Kulturpolitik sind Musikschulen, Archive oder auch Sportstätten.

Die Gemeinde Rommerskirchen betreibt beispielsweise eine Volkshochschule, deren Angebot vom Rathaus aus koordiniert wird. Des Weiteren gibt es in Rommerskirchen ein Kulturcafé, in dem sich engagierte Bürger für die Bereitstellung eines musischen und kulturellen Angebots einsetzen. Weitere kulturelle Angebote der Gemeinde Rommerskirchen können auf der Homepage der Gemeindeverwaltung eingesehen oder beim zuständigen Fach-Amt erfragt werden.

Quellen und Verweise: