Kinder können sich nach fünf Tagen Quarantäne „freitesten“

Seit dem 11. September sind neue Regelungen zur Quarantäne in Kraft. In Rommerskirchen haben diese bereits Anwendung gefunden.

Dezernent Gregor Küpper erläutert: „Wir haben die genaue Umsetzung der neuen Quarantäneregelungen auch noch einmal intensiv mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss und den Ordnungsämtern der anderen Kommunen des Kreises zurzeit abgestimmt, so dass in der Praxis eine einheitliche Anwendung garantiert ist.“

Demnach gilt nun Folgendes:

  • Wenn sich ein Kind, ein Beschäftigter/eine Beschäftigte einer Einrichtung oder eine Kindertagespflegeperson mit dem Coronavirus infiziert hat, ist in der Regel nur für diese betroffene Person eine 14-tägige Quarantäne vorgesehen. Alle anderen Kinder, Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen müssen nicht in Quarantäne. Stattdessen ist für Kontaktpersonen, die nicht geimpft sind, also auch für Kinder, eine Testpflicht vorgesehen.
  • Symptomfreie Schulkinder, die dennoch aufgrund eines direkten Kontakts in Quarantäne müssen, können sich frühestens an Tag 5 nach letztem Kontakt zur positiv getesteten Person per Schnelltest (nicht Selbsttest) oder PCR-Test (das Ergebnis liegt bei dieser Testform erst 24 – 72 Stunden nach dem Test vor) aus der Quarantäne testen.
  • Gleiches gilt für symptomfreie Kindergartenkinder: Diese haben die Möglichkeit, sich frühestens an Tag 5 nach letztem Kontakt zur positiv getesteten Person per PCR Test (das Ergebnis liegt bei dieser Testform erst 24 – 72 Stunden nach dem Test vor), bzw. frühestens an Tag 7 mit zertifiziertem Schnelltest (nicht Selbsttest) aus der Quarantäne zu testen.

„Die Szenarien, dass wir – wie im vergangenen Jahr – ganze Schulklassen oder Kindergartengruppen für 14 Tage in Quarantäne haben, obwohl bereits negative Tests vorliegen, dürften damit vom Tisch sein“, freut sich Bürgermeister Dr. Martin Mertens. Das Gesundheitsamt behält sich jedoch stets eine Einzelfallprüfung vor. Die Freitestungsmöglichkeit wurde bereits in einem Fall der positiven Testung zweier (geimpfter) Kitamitarbeiterinnen in Rommerskirchen angewandt.