„Räumlich abgegrenzte Brauchtumsgebiete“ oder „gesicherte Brauchtumszonen“ sind eine Idee der nordrhein-westfälischen Landesregierung, um begrenzte Zonen für eine reduzierte Form des Straßenkarnevals in Großstädten zu schaffen. In der Corona-Schutzverordnung des Landes heißt es: „Erwartet die zuständige Behörde für ihr Zuständigkeitsgebiet oder bestimmte Bereiche im öffentlichen Raum erhöhte Infektionsrisiken durch das brauchtumsbedingte Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen, so kann sie diese Bereiche mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen (gesicherte Brauchtumszone) ausweisen“. Konkret heißt das: Die ausgewiesenen Bereiche müssen von der restlichen Stadt oder Gemeinde klar (etwa durch Zäune) abgegrenzt werden. Im Freien gilt dann die 2-Gplus-Regel: doppelt Geimpfte brauchen einen aktuellen Schnelltest oder müssen geboostert sein. Bei Feiern in Innenräumen müssen auch Geboosterte einen aktuellen Schnelltest vorlegen.
„Rommerskirchen wird – wie auch die anderen Kommunen im Rhein-Kreis Neuss – keine ‚gesicherten Brauchtumszonen‘ ausweisen“, stellt Bürgermeister Dr. Martin Mertens auf Nachfrage klar. „Wir wollen und werden Teile von Rommerskirchen nicht von der ‚Außenwelt‘ abschließen. Unabhängig davon könnte der Zugang auch gar nicht kontrolliert werden. Als Karnevalist bedauere ich sehr, dass der klassische Straßenkarneval mit seinen Umzügen am Karnevalssonntag in Eckum und Rommerskirchen und am Rosenmontag in Anstel, an denen ich stets aktiv teilnehme, dieses Jahr erneut ausfallen muss. Aber Karneval selbst lebt ja weiter – und ich bin zuversichtlich, dass wir im kommenden Jahr endlich wieder halbwegs normal feiern können.“