Gemeinde Rommerskirchen fördert Dachund
Fassadenbegrünung

Dach- und Fassadenbegrünungen sind in Rommerskirchen bis Mitte August so günstig wie nie. Ab dem 27. Februar 2023 können alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende der Gemeinde Rommerskirchen bei der Gemeindeverwaltung einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent für Ihre private oder gewerbliche Dach- und Fassadenbegrünung beantragen.

Der Klimawandel zeigt sich unter anderem in der Zunahme von heißen Temperaturextremen und Trockenheit. Mit geeigneten Maßnahmen können die negativen Folgen abgefedert und die Klima Resilienz der Gemeinde gesteigert werden. Ein wichtiger Beitrag auf diesem Weg ist es Hitzebelastungen zu reduzieren und das Regenwasser länger dort zu behalten, wo es auftritt.

Dabei helfen Grünflächen auf und an Gebäuden. Sie sind Regenspeicher und eine natürliche Klimaanlage zugleich, sie filtern Schadstoffe aus der Luft und speichern das Treibhausgas CO2. Dabei sehen sie auch zusätzlich gut aus. Egal ob auf einem Car-Port, der Garage oder anderen (Dach-)Flächen, der ganzen Fassade oder auch nur in Teilen: Das grüne Idyll lohnt sich auf jeden Fall.

Oftmals schrecken aber die Kosten viele Eigentümerinnen und Eigentümer davon ab, in eine Dach- oder Fassadenbegrünung zu investieren. „Wir freuen uns, dass wir als Gemeinde Rommerskirchen nun entscheidend dazu beitragen können, die Kosten für ein solches Vorhaben bei uns in Rommerskirchen deutlich zu senken“, so Bürgermeister Dr. Martin Mertens. So könne Rommerskirchen wieder einmal vorangehen in Richtung einer klimaneutralen Zukunft.

Die Gemeinde Rommerskirchen stellte im Rahmen eines Förderprogrammes für Klimawandelvorsorge einen Förderantrag an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen (MUNV) und bekam diesen nun bewilligt. „Mit unserem Gemeinde-Förderprogramm ‚Roki goes GREEN‘ können wir nun einen weiteren Schritt im Hinblick auf notwendige Klimaanpassungsmaßnahmen und hin zu den nachhaltigen Zielen des Strukturwandels unserer Region machen“, ist sich Strukturwandelmanager Volker Ganse sicher.

Der Zeitraum für die Umsetzung der Projekte ist seitens des Landes NRW auf wenige Monate begrenzt, weshalb die Gemeinde empfiehlt, sich zeitnah für die Begrünung zu entscheiden. Die Fertigstellung muss bis spätestens zum 15. August erfolgt sein. Bis zum 15. Juli müssen die Anträge bei der Gemeindeverwaltung gestellt sein.

Ab 27. Februar werden die notwendigen Unterlagen, sowie auch weitere Informationen, auf der Webseite der Gemeinde Rommerskirchen zum Download unter www.rommerskirchen.de/strukturwandel bereitgestellt und können ab diesem Zeitpunkt auch per E-Mail an strukturwandel (at) rommerskirchen.de angefordert werden. Der Bereich Strukturwandel ist hierbei innerhalb der Verwaltung federführend. Der mögliche Zuschuss der Gemeinde Rommerskirchen beträgt 50 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der Projekte erst nach dem Erhalt des Förderbescheides der Gemeindeverwaltung begonnen werden kann. Für gewerbliche Objekte ist der Zuschuss auf maximal 10.000 Euro pro Objekt und Antragsteller, im privaten Bereich auf maximal 4.000 Euro pro Objekt und Antrag-steller oder Antragstellerin begrenzt.