Gemeinde nimmt an NRW-Modellprojekt teil

Hybride oder digitale Sitzungen kommunaler Gremien könnten eine sichere Rechtsgrundlage erhalten

Die Gemeinde Rommerskirchen will an einem Modellprojekt des Landes teilnehmen, durch das digitale und hybride Sitzungen des Rats und seiner Ausschüsse eine rechtssichere Grundlage erhalten sollen. Wegen der Corona-Pandemie tagten der Rat und seine Gremien zumeist nicht in Präsenz, über entsprechende Erfahrungen verfügen Verwaltung und Kommunalpolitiker also bereits. Bereits Ende Juli hatte Bürgermeister Dr. Martin Mertens das prinzipielle Interesse der Gemeinde bekundet, an dem Projekt teilzunehmen. „Inhaltlich geht es insbesondere um die Gestaltung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine den demokratischen Prinzipien folgende Durchführung von digitalen und/oder hybriden Sitzungen der demokratisch gewählten Organe auf der kommunalen Ebene“, heißt es in einem Schreiben von Ina Scharrenbach, NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, an den Bürgermeister.

An dem Modellprojekt nehmen NRW-weit neun Kommunen teil, Rommerskirchen ist eine von drei kreisangehörigen Kommunen, die mit im Boot sein sollen. „Dies ist schon mal vorab ein ganz großer Erfolg, dass wir an dem Projekt teilnehmen können“, kommentiert Martin Mertens die Entscheidung der Ministerin. „Ich bin sicher, dass wir angesichts der in den vergangenen anderthalb Jahren gemachten Erfahrungen einen sinnvollen Beitrag zu dem Modellprojekt leisten können. Immerhin haben wir die Möglichkeit, an der Ausarbeitung, Gestaltung und Entwicklung von Kommunalverfassungsrecht aktiv mitzuarbeiten“, so der Bürgermeister. Der besondere Fokus der Gemeinde soll dabei auf der Entwicklung hybrider Sitzungen liegen. Dies bedeutet, dass öffentliche Präsenzsitzungen ausschließlich auf digitaler Basis von physisch abwesenden Mitgliedern bestritten werden.

Keineswegs soll es dabei um die Einführung eines „Rats-TV“ gehen. Mit der Teilnahme am Modellprojekt will der Bürgermeister zudem ausdrücklich nicht dem Ältestenrat vorgreifen, der sich demnächst intensiv mit der Frage digitaler Übertragung von Sitzungen beschäftigen soll.

Bisher ist es so, dass die Ergebnisse dieser Sitzungen „tendenziell ungültig“ sind und vom Rat noch einmal formell bestätigt werden müssen. Gäbe es künftig eine Rechtsgrundlage für solche Sitzungen, könnten dabei auch von vornherein gültige Entscheidungen getroffen werden.

Um hybride oder digitale Sitzungen künftig juristisch wasserdicht zu machen, muss vor allem gewährleistet sein, dass die Ratsmitglieder sicher abstimmen können. Ein Hauptteil des Modellprojekts, das der NRW-Landtag am 30. Juni auf den Weg gebracht hat, besteht daher darin, technische Standards ebenso zu entwickeln wie verbindliche Verfahrensregeln. Zwei Punkte bedürfen hier besonders intensiver Prüfung: (Geheime) Abstimmungen müssen sicher erfolgen können, und bei nicht öffentlichen Beratungen gilt es, die Vertraulichkeit zu wahren. Geklärt werden müssen auch etwaige Rechtsfolgen, wenn in Sitzungen einmal technische Probleme auftauchen sollten. Eine wichtige Rolle spielt schließlich auch der Datenschutz.

Aus Sicht der Gemeinde werden weitere Aspekte eine Rolle spielen, die teils bereits Gegenstand der kommunalpolitischen Diskussion waren. Vorbehalte gegen eine Live-Übertragung aus Sitzungen werden berücksichtigt werden. Gleichwohl nahmen die Rats- und Ausschussmitglieder die grundsätzliche Nutzung digitaler Medien positiv auf.