In den letzten Tagen wurde in den Medien über das neue Sportstättenförderprogramm des Landes NRW berichtet. Für Rommerskirchen stehen in diesem Programm demnach 300.000 € zur Verfügung.
Das Rathaus hat deshalb jetzt die Vereine über die Fördermodalitäten informiert, die – wie bei solchen Programmen üblich – eine Reihe von Hürden beinhalten. Die wesentlichen Eckpunkte:
- Antragsberechtigt sind zunächst die Sportvereine. Erst wenn von diesen das vorhandene Budget nicht ausgeschöpft wird, können u.a. auch die Gemeinden Förderanträge stellen.
- Die Stellung eines Förderantrages setzt u.a. voraus, das der Sportverein entweder Eigentümer oder langfristiger Pächter oder Mieter der Sportstätte ist.
- Als Förderziele sind u.a. die energetische Sanierung, die Barrierefreiheit sowie die Geschlechtergerechtigkeit genannt. Ausgeschlossen sind Sportanlagen an den Schulen.
- Der Fördersatz beträgt zwischen 50 und 90 %, sodass in jedem Fall ein Eigenanteil von den Sportvereinen zu tragen ist.
- In der ersten Verfahrensstufe werden die Projektentwürfe über den Gemeindesportverband an den Kreissportbund übermittelt. Zu allen Projekten bedarf es einer Stellungnahme der Gemeinde. Die
Förderempfehlung wird dann an die Staatskanzlei übermittelt, die dann auch die Förderentscheidung trifft und die Antragssteller informiert.
Das Fördermodul wird ab dem 1. Oktober freigeschaltet und die eigentliche Antragsplattform ab dem 1. November, so dass Vereine die verbleibende Zeit zur Projektierung ihrer Vorhaben nutzen können.
Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Ich würde mich freuen, wenn die Sportvereine der Gemeinde das Förderprogramm zur Verbesserung ihrer Sportstätten nutzen.“