Facharbeitskreis erarbeitet Lösungen für den Gillbach – Politik entscheidet

Der Gillbach, gleichsam das „fließende Wahrzeichen“ der Gemeinde Rommerskirchen, soll auch nach dem Ende des Braunkohleabbaus ein wasserführender Bach bleiben. Dies ist das erklärte Ziel von Politik und Verwaltung, das überdies auch die Anrainer-Kommunen Bergheim und Grevenbroich verfolgen.

Zurzeit speist er sich fast ausschließlich aus abgeleitetem Kühlwasser des Kraftwerks Niederaußem. Mit dem für 2030 geplanten Ausstieg aus der Braunkohle würde er unweigerlich trockenfallen.

Im vergangenen Jahr ist daher der wasserwirtschaftliche Facharbeitskreis genau aus dem Grund ins Leben gerufen worden, um auf behördlicher Ebene die technisch, wasserwirtschaftlich und auch rechtlich möglichen Szenarien für die Zukunft des Gillbachs auszuarbeiten.

Die fachtechnischen Ausarbeitungen liegen federführend beim Erftverband als Gewässerverantwortlichem, beim RWE als Verursacher und bei den beiden unteren Wasserbehörden der betroffenen Kreise. Gemeinsam mit der Gemeinde Rommerskirchen bilden sie den Facharbeitskreis. Die Gemeinde hatte die Moderation übernommen.

Der Facharbeitskreis wird alle möglichen Szenarien aus wasserwirtschaftlicher und fachtechnischer Sicht betrachten und den politischen Gremien entscheidungsreife und genehmigungsfähige Lösungen
vorstellen.

Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Es bleibt das erklärte Ziel der Gemeinde, dass der Gillbach auch in Zukunft als Gewässer sichtbar und erlebbar bleibt.“

Daran arbeitet der Facharbeitskreis intensiv und wird den Abschlussbericht bis zum 30.06.2025 vorstellen. Ein Zwischenbericht werden die Fachbehörden im nächsten Umweltausschuss im Dezember 2024 vorstellen.

Zur Geschichte: „Der Gillbach war mit seinem lebensnotwendigen Wasser seit der fränkischen Landnahme (5.Jahrhundert) bis in die erste Hälfte des 19.Jahrhunderts ein wichtiger Faktor für die Versorgung von Mensch und Vieh“, heißt es etwa bei Lokalhistoriker Dr. Josef Schmitz in seiner 2011 erschienenen Chronik der Gemeinde Rommerskirchen. Schmitz zitiert darin u.a. die damalige Kreisbehörde in Neuss, die 1845 schrieb: „Der Gillbach entspringt im Regierungsbezirk Köln oberhalb Hüchelhoven, durchfließt die Benden vom Bergerhof, in welchen sich bedeutende Quellen vorfinden, kommt alsdann in den Regierungsbezirk Düsseldorf in den Kreis Neuss bei Gill in die Bürgermeisterei Rommerskirchen…“. Dies verweist auch auf sein ursprüngliches Quellgebiet im Bethlehemer Wald, der zugunsten der Tagebaue Bergheim und Fortuna-Garsdorf abgebaggert wurde. Die ersten bekannten gesetzlichen Regelungen zur Kontrolle und Reinigung des Bachs wurden immerhin bereits 1687 erlassen.