In der jüngeren Vergangenheit sich in der Gemeinde Rommerskirchen viel für die Steigerung des Freizeitwertes im Gemeindegebiet getan. Neue Wege und Parks sind entstanden, um den Bürgerinnen und Bürgern Orte der Ruhe und Entspannung zu bieten.
Diese Wege und Plätze stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Doch wie immer im Leben gilt es auch hier Spielregeln einzuhalten. Hält sich die große Mehrheit an diese Regeln, sind es die ‚Ausreißer’, die durch die Verschmutzung der Freizeitwege und Plätze für allgemeinen Unmut sorgen.
Anrufe, wiederholte Hinweise von Bürgern und mitunter die eigene und unübersehbare Erfahrung, dass die Hinterlassenschaften von Haustieren auf öffentlichen Wegen und Plätzen liegen bleiben, nimmt die Verwaltung zum Anlass, um auf einen immer wieder Ärger erregenden Umstand hinzuweisen: Die Verunreinigung von öffentlichen Wegen und Plätzen und von Parkanlagen durch Hundekot und Pferdedung. Das führt immer wieder zu zornigen Reaktionen der „betroffenen“ Bürgerinnen und Bürger, sei es beim Spazierengehen, auf Kinderspielplätzen oder vorm eigenen Haus. Durch die Gedankenlosigkeit einiger weniger Besitzer laufen Hunde unbeaufsichtigt im Bereich von öffentlichen Straßen und Wegen und verrichten dort ihr Geschäft, wo andere Mitbürger eigentlich ohne ständig auf unliebsame Hinterlassenschaften der Hunde achten zu müssen, ihres Weges gehen möchten. Auch ReiterInnen achten nicht darauf, dass Reittiere sich auf öffentlichen Flächen entleeren. Die Verwaltung bittet daher die Tierhalter darum, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere im öffentlichen Verkehrsraum zu beseitigen. Hierfür stehen mittlerweile an zahlreichen Stellen im Gemeindegebiet Kotbeutelspender und -abfalleimer.
Die Rechtslage ist eindeutig: aufgrund des § 5 der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen“ hat derjenige, der auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkomme, verhält sich ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.“
Da ein Hund ein Gewohnheitstier ist, kann man diesen so erziehen, dass er sich an seinen üblichen Platz gewöhnt. Diesen Platz sollte jedoch der Hundehalter und nicht der Hund auswählen. Auch sollte auf keinen Fall der Hund aus Mangel an Zeit oder Lust zur Verrichtung seines „Geschäfts“ alleine auf die Straße geschickt werden. Durch eine derartig verantwortungslose Verhaltensweise setzen sich Hundehalter nicht nur den Vorwürfen und dem Ärger anderer Mitbürger aus, sie handeln ebenso ordnungswidrig.
Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Durch gegenseitige Rücksichtnahme und Beachtung einiger Verhaltensregeln im Sinne einer gut nachbarschaftlichen Wohngemeinschaft wird ein positives örtliches Zusammenleben von Mensch und Tier problemlos möglich sein.“