Weiter keine zusätzliche Windkraft in Rommerskirchen

Seit Monaten ist „Windkraft“ eines der beherrschenden Themen in der Gemeinde Rommerskirchen. Ausgelöst wurde die Diskussion durch den seinerzeitigen Entwurf zum neuen Regionalplan, der für Rommerskirchen riesige Flächen für die Windkraft vorsah.

Der Rat war sich einig, dass eine solche Planung nicht hinnehmbar sei:

Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Eine ungehemmte ‚Verspargelung‘ der Landschaft, wie sie nach dem ersten Entwurf zu befürchten war, kann man den hier lebenden Menschen nicht zumuten. Rommerskirchen leistet seit Jahrzehnten schon einen Beitrag zur nationalen Stromversorgung, in dem es zahlreiche Beeinträchtigungen durch die nahen Braunkohlekraftwerde gibt und eine Vielzahl von Hoch- und Höchstspannungsleitungen das Gemeindegebiet durchschneidet.“

In dieser Meinung gestärkt wurde der Rat der Gemeinde durch ein starkes Engagement aus der Bürgerschaft. Das Rathaus stand und steht in engem Kontakt mit der Bürgterinitiative Windkraft um Manfred Schauff, in der konstruktiv zusammengearbeitet wird.

Zuletzt hatte der Rat die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Rommerskirchen beschlossen, womit die bisherige Konzentrationszonenplanung für Windkraft, die den Anforderungen der Rechtsprechung nicht mehr entsprach, geändert wurde. Neben der Ausweisung neuer für die Windkraftnutzung vorgesehener Gebiete ist es bei der Ausschlusswirkung für das übrige Gemeindegebiet verblieben, d. h. außerhalb der festgesetzten Konzentrationszonen dürfen Windkraftanlagen nicht errichtet werden.

Nun hat die Bezirksregierung dieser Flächennutzungsplanänderung nicht zugestimmt. Die Bezirksregierung hat u. a. zur Begründung ausgeführt, eine zentrale im Gemeindegebiet gelegene Fläche (das Muhretal) sei im Regionalplan künftig für die Windenergienutzung vorgesehen.

Mertens: „Die Bezirksregierung hat dabei nicht anerkannt, dass es sich um eine zentrale Fläche im Gemeindegebiet handelt, bei der die mögliche Errichtung von zahlreichen Windrädern zu einer nachhaltigen Störung des Orts- und Landschaftsbildes führt.“

Auch bei der Bürgerinitiative löst die Entscheidung der Bezirksregierung Unverständnis aus: „Sollte uns die Bezirksregierung zwingen, die fragliche Fläche aus Windkraftzone auszuweisen, wäre dies ein solcher Eingriff in unser Lebensumfeld, der den Menschen nicht mehr zu vermitteln ist.“ so Manfred Schauff.

Zur Verhinderung dieses einschneidenden Eingriffs hat die Gemeinde nun Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Bezirksregierung erhoben; wann das Verwaltungsgericht über die Klage entscheiden wird, ist momentan nicht absehbar.

Bürgermeister Dr. Mertens und Gottfried Leuffen von der Bürgerinitiative sind sich einig: „Wir appellieren dringend an die Landesregierung, den Kommunen – wie angekündigt – die eigene Planungshoheit bei der Ausweisung von Windkraftanlagen zurück zu geben. Wir vor Ort können am besten im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger entscheiden.“