23.11.2015 um 19.00 Uhr im Ratssaal
Viele bewegt die Frage, wie die Kosten eines stationären Aufenthalts in einem Pflegeheim gemeistert werden können und wer für diese Kosten aufkommen muss.
Pflege kostet Geld und nicht immer reicht dafür die eigene Rente oder das Pflegegeld.
In dem Vortrag werden unter Berücksichtigung von staatlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung aufgezeigt, nach welchen unterhaltsrechtlichen Regelungen Kinder zu diesen Unterhaltskosten herangezogen werden können, wenn das Einkommen und Vermögen zur Deckung der Heimkosten nicht ausreicht.
Dies wird an Hand von Beispielen erläutert.
Dabei werden folgende Inhalte angesprochen: Wann und von wem kann die Sozialhilfebehörde Unterhalt fordern? Wo sind die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit? Haften auch meine Geschwister mit? Wer muss wie viel von den Kosten tragen? Welches Schonvermögen wird nicht angetastet?
Auf Einladung der Gleichstellungsbeauftragten Nicole Musiol, in Kooperation mit dem Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkasse, wird am 23.11.2015 um 19.00 Uhr im Ratssaal Frau Ingeborg Heinze über dieses Thema sprechen.
Der Vortrag ist kostenfrei. Es wird um verbindliche Anmeldung gebeten unter Tel. 02183 / 80085 oder per Mail an: nicole.musiol (at) rommerskirchen.de (Bitte abtippen)