Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Es gibt nur wenige Themen, die Jede und Jeden betreffen und in der Öffentlichkeit so kontrovers diskutiert werden wie all das, was mit einer Patientenverfügung zusammenhängt.
Auf Grund der stetigen Nachfrage hat die Gleichstellungsbeauftragte, Nicole Musiol, für den 03.11.2014 Frau Ingeborg Heinze erneut eingeladen im Ratssaal noch einmal zu diesem Thema zu referieren.
An Hand von vielen Beispielen erläutert die Referentin, warum es so vielfältige Meinungen gibt, wie die „richtige“ Patientenverfügung aussehen soll und wie man sie inhaltlich gestaltet.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt man eine Person, die für einen tätig wird, wenn man durch Krankheit o.ä. verhindert ist, persönlich zu handeln bzw. Entscheidungen zu treffen.
Über dieses Thema sollte sich jede Frau und jeder Mann schon in jungen Jahren Gedanken machen, insbesondere wenn man in einer nicht-ehelichen Partnerschaft lebt. Aber auch bei Eheleuten ist es notwendig, sich gegenseitig zu bevollmächtigen, da entgegen landläufiger Meinung nicht ein Partner für den anderen ohne Vollmacht handeln kann. Darüber hinaus sind viele Frauen im Alter allein lebend. Für sie ist es besonders wichtig, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen.
Der Vortrag ist kostenfrei; er beginnt um 19.00 Uhr im Ratssaal, Bahnstr.51.
Zur besseren Terminplanung wird um verbindliche Anmeldung gebeten unter Tel.: 02183 / 80021 oder per Mail : nicole.musiol (at) rommerskirchen.de (Bitte abtippen), Gleichstellungsbeauftragte Nicole Musiol