Standortstärkungsfonds für die Gastronomiebetriebe

„Gerade die Gastronomie hat mit den Folgen der Corona-Pandemie hart zu kämpfen“, weiß Bürgermeister Dr. Martin Mertens. Um hier bereits unterstützend tätig zu werden, hat das Büro der Wirtschaftsförderung einen Gastronomie-Wegweiser erstellt, der die Verfügbarkeit der Gaststätten umfassend auflistet. „Zusätzlich haben wir für die Gastronomie-Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise steuerliche Entlastungen zur Schonung der Liquidität angeboten sowie die zinsfreie Stundung von Miet- und Pachtzahlungen für Betriebe, die gemeindliche Liegenschaften nutzen und auch die Übernahme der Kosten bei einer Gewerbeummeldung, falls das Geschäftsmodell im Zuge von Corona geändert werden musste“, erklärt Wirtschaftsförderin Alina Gries, „nun wollen wir auch noch einen Standortstärkungsfonds für die Gastronomiebetriebe anbieten, um einen Zuschuss zu laufenden Mietverpflichtungen oder bei kreditfinanziertem Eigentum für die laufenden Darlehensraten anzubieten. Anspruch auf den Zuschuss haben die Gastronomiebetriebe, die bis zum 31.12.2019 wirtschaftlich gesund aufgestellt waren und im Zuge der Corona-Pandemie im Zeitraum zwischen April und Juli in mindestens in einem der Monate einen Umsatzrückgang von 50 Prozent verzeichnen mussten. Ein Antrag zum Standortstärkungsfonds wird unter die FAQs auf www.rommerskirchen.de aufgenommen. Dabei müssen die Gastronomen zusätzlich zum Antrag eine Bilanz einreichen, bei der ein qualifizierte Rückgang des Nettoumsatzes nachvollziehbar ist (Beispiel Mai 2019 und Mai 2020) sowie eine Jahresbilanz über den Stand des Gastronomiebetriebes zum 31.12.2019 und der Mietvertrag. Ein Zuschuss erfolgt ausge-hend von einer Maximalförderung bis zu 2.000 Euro pro Gastronomiebetrieb.