Ab Montag, 8. Juni, sollen – nach Vorgabe des Landes NRW – die Kindertagesstätten einen eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen.
Dieser sieht vor, dass alle Kinder, soweit sie gesund sind, wieder die Kindertagesstätten besuchen dürfen. Das Betretungsverbot wird aufgehoben, die Notbetreuung aufgelöst.
Dennoch gelten einige Besonderheiten, die das Land NRW angeordnet hat. So wird der Betreuungsumfang um zehn Wochenstunden gekürzt. Das heißt, Eltern, die einen Betreuungsvertrag über 45 Wochenstunden geschlossen haben, dürfen Kinder jetzt 35 Wochenstunden betreuen lassen, bei 35 Stunden reduziert sich der Betreuungsumfang auf 25 Stunden.
Darüber hinaus gelten weiterhin Hygienepläne, die den gewohnten Ablauf der Betreuung beeinflussen.
Alle Eltern erhalten jetzt von den Kindertagesstätten entsprechende detaillierte Informationen, wie es ab dem 8. Juni weitergeht. Dabei müssen die Eltern auch bis Mittwoch, den 3. Juni, angeben, zu welchen Zeiten die Kinder betreut werden sollen. So ist es beispielsweise möglich, die Betreuungszeit auf einzelne Tage zu konzentrieren.
Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Das alles stellt die Kindertagesstätten vor große organisatorische Aufgaben. Ich bin aber froh, dass jetzt dieser zumindest eingeschränkte Regelbetrieb angeboten werden kann. Ich bin sicher, dass sowohl die Kinder als auch die Erzieherinnen sich auf ein Wiedersehen nach diesen langen Wochen freuen. Diese Regelung wird nicht allen Eltern ausreichend erscheinen. Aber wir setzen die Vorgaben des Landes NRW um.“