Rat bestätigt per Dringlichkeitsentscheidung zur Aussetzung der OGS Gebühren

Die mit dem 16. März 2020 in Kraft gesetzten und bis zum 19. April 2020 geltenden notwendigen Regelungen zum weiteren Betrieb von Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen, Schulen, Ganztagsangeboten im schulischen Bereich und weiteren Einrichtungen haben dazu, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Familien die Betreuung ihrer Kinder trotz bestehender Betreuungsverträge selbst organisieren muss.

Neben der landesweit verordneten Aussetzung der Gebühren für Kindertagesstätten hatte Bürgermeister Dr. Martin Mertens folgerichtig auch angeordnet, die OGS-Beiträge für April nicht einzuziehen.

Dieser Entscheidung hat nun auch der Rat der Gemeinde Rommerskirchen im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung zugestimmt. Regelmäßig werden die anstehenden Ratsentscheidungen von Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden im Rahmen von Video- bzw. Telefonkonferenzen abgestimmt.

Dezernent Dr. Elmar Gasten: „Wie es nach den Osterferien weitergeht, wird die Landesregierung entscheiden. Daran werden wir selbstverständlich auch unsere weiteren Entscheidungen dann ausrichten.“