Erst seit dem 22. Februar dürfen wieder alle Kinder an den Angeboten der Kindertagesbetreuung teilnehmen. Zuvor galt noch der sog. „Pandemiebetrieb“, bei dem an die Eltern appelliert wurde, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, was diese auch in großer Zahl taten.
Damit die Eltern/Erziehungsberechtigten nicht die Kosten für eine Kindertagesbetreuung übernehmen müssen, die sie gar nicht in Anspruch genommen haben, werden Beiträge für den Monat Februar nicht erhoben. Darauf einigten sich nun die Bürgermeister der Kommunen Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen. „Auch wenn wir noch auf ein Signal hoffen, dass das Land – wie in der Vergangenheit – zumindest anteilig die Kosten für die Beitragserstattung kompensiert, wollten wir nicht länger warten, sondern den Eltern das klare Signalgeben, dass sie für den Februar definitiv entlastet werden. Wir erwarten aber, dass die Landesregierung die Eltern bei einem so zentralen Thema nicht im Regen stehen lässt.“, so Marc Venten, Harald Zillikens und Dr. Martin Mertens nach einem gemeinsamen Treffen zu dem Thema.
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises soll diese Entscheidung nun per Dringlichkeitsentscheidung umsetzen. Auf Anregung der Bürgermeister wurden die Beiträge für März ohnehin noch nicht erhoben. Mit der Nichteinziehung für März wird damit die Entlastung für Februar umgesetzt, ohne, dass die Eltern hier noch selbst tätig werden müssten.
„Die Pandemie verlangt uns allen viel ab. Dass Eltern, die ihre Kinder – oft neben der Arbeit im Homeoffice – zu Hause betreut haben nun um die Februar-Beiträge entlastet werden, erachten wir daher nur als gerecht. Wir hoffen, dass der eingeschränkte Regelbetrieb zeitnah in den vollständigen Regelbetrieb übergehen kann und die Kinder wieder in gewohnter Weise betreut werden können“, so die Bürgermeister weiter.