Rommerskirchen gehört zu den beliebtesten Wohnorten der Region. In komfortabler Nähe zu den Metropolen Köln und Düsseldorf, gut angebunden an den Bahnverkehr, entdecken
immer mehr Menschen diesen lebenswerten und familienfreundlichen Standort. Die Gemeinde wächst stetig, es entstehen Arbeitsplätze, neue Gewerbeflächen und Wohngebiete. Von Jahr zu Jahr steigert sich erfreulicherweise auch das Interesse an neu erschlossenen Baugrundstücken. Die Gemeinde bemüht sich, der großen Anfrage gerecht zu werden, achtet aber auch auf ein gesundes Wachstum, das sich in die bestehenden Ortschaften eingliedert.
Vergabeverfahren für Baugrundstücke
In Kürze steht wieder ein Verkauf von Baugrundstücken an. Im Baugebiet „Gillbachstraße II“ werden ab dem 30. Oktober 2018 zehn Grundstücke veräußert. Ein guter Anlass auf das Verfahren einmal genauer einzugehen:
Um einem Preiskampf in Form von Bieterverfahren entgegenzuwirken werden Festpreise gesetzt. Zudem gibt es einen Stichtag, an dem Grundstücke verkauft werden.
Hierbei spielt der Liegenschaftsausschuss der Gemeinde, das maßgebliche Gremium für alle Fragen um Grundstücksvergaben, eine entscheidende Rolle. Der Ausschuss legt die Verkaufspreise fest und entwickelt die für alle gültigen „Vergabegrundsätze“. So ist es auch beim Baugebiet „Gillbachstraße II“ geschehen, wo beispielsweise drei Grundstücke in diesem Baugebiet aus Liegenschaftsangelegenheiten nicht in das Verkaufsverfahren gehen. „Es ist bei der Entwicklung von Baugebieten üblich, dass aus verschiedenen Gründen nicht alle Grundstücke in den Verkauf gehen. Auf Grund der großen Beliebtheit von Baugrundstücken kommt es z. B. häufig vor, dass die ursprünglichen Landeigentümer auf Geldzahlungen verzichten und dafür mit einer Teilmenge
des ursprünglichen Grundstücks in Bauland entschädigt werden“, erläutert Maria Klasen aus dem Fachbereich für Planung und Gemeindeentwicklung. Zuletzt im September 2018 hatte der Rat der Gemeinde Rommerskirchen eine Beschlussempfehlung des Liegenschaftsausschusses zur Grundstücksvergabe bestätigt.
Zwei Termine für den „Stichtag“
Das „Stichtagsverfahren“ setzt nun zwei Verkaufstermine für „Gillbachstraße II“ fest. Der erste Stichtag am 30.10.2018 richtet sich an alle Rommerskirchener, der zweite, eine Woche später, an alle anderen Bewerber.
Als Rommerskirchener gilt jeder, der seinen Wohnsitz in Rommerskirchen hat oder nach Rommerkirchen zurückkehren möchte. Dabei ist folgendes zu beachten: Wer nach dem 27.9.2018 nach Rommerskirchen gezogen ist, muss mindestens zwei Jahre warten, um als Rommerskirchener zu gelten und kann sich ab dem 27.9.2020 für einen ersten Vergabetermin melden. Grund für diese Änderung ist der wiederholte Missbrauch, in Form von Scheinumzügen, dem man hier entgegenwirken möchte. Für alle, die bereits vor dem 27.9.2018 ihren Wohnsitz in Rommerskirchen gemeldet hatten, gilt diese Regelung nicht.
Ziel der Gemeinde ist es ein für alle verträgliches Verfahren zu etablieren. Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Wir wollen die größtmögliche Transparenz bei der Grundstücksvergabe. Im Internet unter www.rommerskirchen.de finden potentielle Bewerber alle erforderlichen Informationen. Zudem ist unser Fachbereich für Planung, Gemeindeentwicklung und Mobilität stets Ansprechpartner.“
Weitere Grundstücke gehen 2019 in den Verkauf
Bürgermeister Dr. Mertens liegt die Schaffung von neuem Wohnraum sehr am Herzen und kümmert sich persönlich darum, dass möglichst schnell weitere Wohngebiete ausgewiesen werden können. Wer dieses Mal leer ausgeht, kann daher auf weitere Möglichkeiten hoffen, bald ein Baugrundstück zu erwerben. So ist aller Voraussicht nach damit zu rechnen, dass schon in der ersten Jahreshälfte 2019 das Baugebiet „Deelen Mitte“ in den Verkauf geht und auch die Pläne für eine Bebauung im Bahnhofsviertel sind schon weit fortgeschritten. Hier ist mit einem Abriss der Gebäude im Frühjahr 2019 zu rechnen und anschließend mit einem zügigen Neubau. Auch das Land NRW hat Rommerskirchens Wachstumsmöglichkeiten und strategisch günstige Lage erkannt und sieht das Potential, hier einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum im Rheinland zu leisten. Erst kürzlich wurde im Rathaus mit der Entwicklungsgesellschaft NRW.Urban ein Vertrag geschlossen, um die Entwicklung eines acht Hektar großen Areals in Rommerskirchen Gill zu ermöglichen auf dem auch ein breites Angebot an Wohnraum geschaffen werden wird.
Bei Rückfragen können sich Bürgerinnen und Bürgern auch immer an das Büro des Bürgermeisters wenden: Tel. 02183-800 20.