Entschieden wehrt sich der Rat der Gemeinde Rommerskirchen gegen die von der Bezirksregierung geplanten weiträumigen Windkraftvorrangflächen im Gemeindegebiet.
Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Diese Vorbehalte teile ich ausdrücklich. Wir sehen die Gefahr, dass die Veränderung des Landschaftsbildes zu einer deutlichen Einschränkung der Lebensqualität führen kann und damit die positive Entwicklung, die unsere Gemeinde im letzten Jahrzehnt vollzogen hat, negativ beeinflusst wird.“
Die Ratsfraktionen haben gemeinsam mit Bürgermeister Dr. Martin Mertens eine Resolution verfasst, die in der nächsten Sitzung des Gemeinderates verabschiedet werden soll.
Um den „Wildwuchs“ von Windrädern zu verhindern, hatte der Rat der Gemeinde Rommerskirchen die Verwaltung bereits im März beauftragt, bei der Stellungnahme zum Regionalplan eine Reduzierung der Windkraftflächen zu fordern und hatte dazu auch ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben.
Rechtsanwalt Andreas Berstermann hatte darauf hingewiesen, dass nach derzeitiger Rechtslage überall im Gemeindegebiet Windkraftanlagen errichtet werden können.
Auf die Versäumnisse der Vergangenheit weist auch die Leiterin des Rechtsamtes, Juliane Paefgen, hin: „Es handelt sich um eine eklatante juristische Fehleinschätzung zu glauben, durch Nichts – Tun (Vogel – Strauß – Politik) könne man den Bau von Windkraftanlagen verhindern. Im Gegenteil: um eine Begrenzung der Windkraftkonzentrationszonen zu ermöglichen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans zwingend nötig, zumal erste Anträge von Windkraftbetreibern bereits vorliegen.“
„Das kursierende Gerücht, man solle einfach nichts tun und Klagen abwarten, wurde vermutlich von einem Windkraftbetreiber in die Welt gesetzt, um möglichst rasch bauen zu können. Hiergegen wehrt sich die Gemeinde.“, so Pressesprecher Dr. Elmar Gasten. „Einfach zu sagen, wir wollen das nicht, wird der unkontrollierten ‚Verspargelung‘ Tür und Tor öffnen.“
Was macht die Gemeinde Rommerskirchen zur Zeit?
Kommunen können im Flächennutzungsplan „Konzentrationszonen für WEA“ darstellen, um Errichtung im Außenbereich zu steuern bzw. nicht uneingeschränkt zuzulassen, Voraussetzung ist aber ein gesamträumliches Plankonzept. Dies hat die Gemeinde bei dem Ingenieurbüro Ökoplan in Auftrag gegeben, es wurde in der letzten Sitzung vorgestellt und ist Grundlage für das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung.
In ihrem Gutachten kommt das Ingenieurbüro Ökoplan zu dem Ergebnis, dass die Gemeinde nach derzeitigem Kenntnisstand rd. 2/3 der ursprünglich in der Windkraftstudie des Landes NRW dargestellten Fläche von 900 Hektar streichen kann.
Mit diesem Ergebnis des Ingenieurbüros wurde jetzt in einem ersten Schritt das Flächennutzungsplanverfahren eröffnet (Aufstellungsbeschluss). Das Verfahren ist ergebnisoffen.
Dem werden die vorgeschriebenen weiteren Verfahrensschritte folgen:
- Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Abwägung der vorgebrachten Anregungen
- ggf. FNP-Anpassung
- Offenlage – Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
- erneute Abwägung
- Beschluss des Flächennutzungsplans
- Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf
Die Gemeinde hat grundsätzlich keinen Einfluss darauf, wer ein Windrad errichtet. Dies ist ausschließlich den Verhand-lungen zwischen Landeigentümer und Windkraftbetreiber überlassen. Davon zu reden, die Gemeinde erteile Zuschläge für Flächen, entbehrt jeder Grundlage.
Die Gemeinde wird jedoch alles in ihrer Macht stehende tun, über das Planungs-/Baurecht Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der Windkraftanlagen zu nehmen. Es besteht für den Rat die Möglichkeit, auch über eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) Einfluss auf die Ausgestaltung der Windkraftanlagen zu nehmen.
Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Rommerskirchen leistet bereits heute einen großen Beitrag zur nationalen Aufgabe der Energiewende. Unsere Gemeinde ist schon heute durch die nahen Kraftwerke und zahlreiche Hochspannungsleitungen stark belastet. Das war auch einer der Gründe, warum die Gemeinde den Bau eines Konverters in ihrem Gebiet abgelehnt hat. Die ‚Verspargelung‘ der Landschaft – wie von Bund und Land vergegeben – wollen wir für unsere Gemeinde nicht hinnehmen und wehren uns mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln.“