Mit Vorliegen des Mobilitätskonzeptes im Herbst 2021 soll geprüft werden, ob für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für E-Autos eine Förderung aus Bundesmitteln in Betracht kommt. Dies hat der Ausschuss für Umwelt, Tier- und Klimaschutz in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Aufgrund der neuen Förderrichtlinie des Bundes, die den Titel „Ladeinfrastruktur vor Ort“ trägt, können sich Kommunen um eine Förderung noch bis 31. Dezember 2021 für den Ausbau von E-Ladesäulen bewerben, wie einem dem Beschluss zugrundeliegenden Antrag der SPD-Fraktion zu entnehmen ist.
Um förderfähig zu sein, müssen E-Ladesäulen mit Strom aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Hinzu kommt, dass die Ladeinfrastruktur werktags mindestens zwölf Stunden lang zur Verfügung stehen muss – wobei sich die Förderung jedoch um die Hälfte reduzieren würde. In den Genuss des vollen Fördersatzes kommen nur Anbieter einer E-Ladestation, die diese sieben Tage in der Woche und 24 Stunden am Tag öffentlich zugänglich machen. Schließlich muss auch das sofortige Laden möglich sein: Eine kostenlose Stromabgabe, Bargeld-, oder Kartenzahlung, bzw. die kontaktlose Zahlung in der Nähe des Ladepunkts müssen gewährleistet sein.
Die neue Förderrichtlinie des Bundes gilt übrigens nicht allein für Kommunen: Profitieren können hier auch Privatunternehmen. Kontakt mit den örtlichen Unternehmen hat die Gemeindeverwaltung bereits aufgenommen. „Unsere Wirtschaftsförderung wird den Unternehmen bei einer möglichen Antragstellung mit Rat und Tat zur Seite stehen“, verspricht Bürgermeister Dr. Martin Mertens.