Das Coronavirus stellt die Gesellschaft vor besondere Herausforderungen. Auch die Kommunalverwaltungen sind als örtliche Ordnungsbehörden verantwortlich für die Umsetzung der Krisenpläne und müssen z.T. auch unpopuläre Entscheidungen treffen und umsetzen.
Die Bürgermeister im Rhein–Kreis Neuss und der Landrat befinden sich im stetigen Austausch über die jetzt erforderlichen Maßnahmen.
Es sind jetzt eine Reihe von Sofortmaßnahmen erforderlich. Diese werden unter Umständen der dynamischen Entwicklung angepasst müssen.
Um die Funktionsfähigkeit des Rathauses weiterhin zu gewährleisten, wird vom 17. März bis voraussichtlich mindestens bis zum 30. April der Publikumsverkehr und Kundenkontakt weitestgehend eingeschränkt und das Rathaus geschlossen.
Die Dienststellen bleiben zwar weiterhin geöffnet, aber die Dienstleistungen der Verwaltung sind in dieser Zeit nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, nicht wie bisher die Verwaltung direkt aufzusuchen, sondern vorher für entsprechende Termine die jeweiligen Verwaltungseinrichtungen anzurufen.
Soweit möglich werden alle Angelegenheiten vorrangig telefonisch geregelt.
In Fragen der allgemeinen Sicherheit und Ordnung können sich Bürger an das Ordnungsamt unter der Tel. Nr. 02183/80058 wenden. Bei Fragen zum Thema Schule, Familie, Bildung ist das Büro für Familie unter der Telefonnummer 02183/80013 erreichbar. Für alle weiteren Anfragen steht die zentrale Rufnummer 02183/8000 zur Verfügung.
Das hat auch Auswirkungen auf Trauungen oder Bestattungen. Diese werden ab dem 17. März nur noch im kleinsten Kreis stattfinden können. Das Erzbistum Köln hat bereits gestern bekanntgegeben, dass mindestens bis Karfreitag keine Gottesdienste mehr stattfinden werden.
Darüber hinaus werden nun mit Allgemeinverfügung alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen bis auf weiteres, mindestens aber bis zum 30. April 2020 untersagt. Hiervon nicht betroffen sind Gastronomiebetriebe in Ausübung der üblichen Betriebsart.
Es wird dringend empfohlen, auch private Veranstaltungen abzusagen.
Es wird jetzt bereits geraten, alle langfristig geplanten Veranstaltungen bis mindestens Mitte Juni zu verschieben
Die Landesregierung hat bereits am Freitag verfügt, dass ab Montag Schulen und Kindertagesstätten geschlossen bleiben. Die Landesregierung hat für die Bereitstellung von Notfallplätzen enge Vorgaben gemacht:
Ab dem 18. März erfolgt eine Betreuung in der Regel nur noch für Kinder der Jahrgangsstufen 1 – 6, wenn die Eltern in sogenannten unentbehrlichen Schlüsselfunktionen tätig sind. Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Hierzu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Eine solche Beschäftigung ist durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Aufgrund der besonderen Gefährdung sollten die Kinder möglichst nicht durch die Großeltern betreut werden. Sollte die Betreuung nicht durch einen Elternteil sichergestellt werden wird eine Absprache mit anderen Eltern empfohlen.
Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Die jetzige Situation verlangt jedem von uns viel ab. Unsere Gemeinde hat sich immer durch ein hohes Maß an Solidarität ausgezeichnet. Diese ist jetzt dringender denn je gefordert. Wir müssen alle zusammen das Möglichste unternehmen, die Ausbreitung des Virus zu stoppen. Gemeinsam müssen wir das schaffen. Bleiben sie gesund!“