Beitragserstattung Kindergarten, Offener Ganztag und Verpflegungspauschale/ Notbetreuung in den Grundschulen

In den Kindertagesstätten in NRW wird es ab Montag, 11. Januar 2021, nur noch einen eingeschränkten Pandemie-Betrieb geben – die Kitas bleiben aber grundsätzlich geöffnet. Eine Einschränkung um 10 Betreuungsstunden gibt es bei den kommunalen Kitas der Gemeinde nicht.

Es wird keine Notbetreuung wie im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 geben, als nur Eltern mit systemrelevanten Berufen ihre Kinder abgeben und betreuen lassen konnten.

Eltern, die beruflich und familiär in der Lage sind, sollen ihre Kinder zu Hause betreuen.

In den Grundschulen wird ab Montag Distanzunterricht eingerichtet und eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können, angeboten.

Seitens der Landesregierung wurde bereits eine Regelung zum Elternbeitrag angekündigt. Sobald die endgültige Entscheidung vorliegt, wird das Jugendamt für den Rhein-Kreis Neuss die Beiträge für Kitas und Offene Ganztagsschule erstatten.

Die gezahlte Verpflegungspauschale Januar 2021 wird allen Eltern durch die Gemeindekasse Rommerskirchen erstattet.

Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Ich hoffe sehr, dass in unseren Bildungseinrichtungen baldige Normalität einkehrt und sich Lehrer/innen, Erzieher/innen und OGS-Personal wieder auf die Bildungsarbeit im Regelbetrieb konzentrieren können. Jedoch stemmen wir diese schwierige Situation nur gemeinsam.“