Bau des Kreisverkehrs an der K 26 schreitet planmäßig voran

Die Ära der 90-Grad-Kurve an der Einmündung Rosenhof in Deelen neigt sich dem Ende zu. Schon als junger Kreistagsabgeordneter hatte Bürgermeister Dr. Martin Mertens eine Entschärfung dieser immer wieder durch Unfälle geprägten Einmündung gefordert. Seit seiner Übernahme des Bürgermeisteramtes im Sommer 2014 hat er gemeinsam mit dem Rhein-Kreis Neuss daraufhin gearbeitet, dass die Kurve durch einen Kreisverkehr ersetzt wird.

Jetzt geht es endlich auf die Zielgerade: Im Mai 2019 hat der Rat einstimmig den Bebauungsplan „Kreisverkehr / Radwegeneubau an der K 26“ aufgestellt.

Neben dem Bauleitverfahren ist aufgrund der teilweisen Überbauung des Rosenhofgrabens, der im Gewässerunterhaltungsplan des Erftverbandes als Gewässer aufgeführt wird, bei der Unteren Wasserbehörde ein Antrag auf Planungsgenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz zur teilweisen Überbauung des Rosenhofgrabens zu stellen. Den Antrag hat die Gemeinde plangemäß gestellt. Er wird nun entsprechend geprüft.
Hinzukommt, dass durch die Gemeinde Rommerskirchen eine Befreiung durch die Vorgaben des Landschaftsschutzes gem. § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz gestellt werden muss.

Sobald die beiden Genehmigungen vorliegen, kann durch die Gemeinde Rommerskirchen ein entsprechender Offenlagebeschluss vorbereitet werden. Der Satzungsbeschluss über den B-Plan könnte voraussichtlich Mitte des Jahres 2021 durch den Rat getroffen werden.

In einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Rommerskirchen und dem Rhein-Kreis Neuss ist geklärt, dass die Gemeinde Rommerskirchen die planungsrechtlichen Maßnahmen ergreift und umsetzt. Die Ausführungsplanungen werden dann durch den Rhein-Kreis Neuss umgesetzt.

„Ich freue mich sehr, dass wir Mitte 2021, die in der Verwaltungsvereinbarung vorgeschriebenen, planungsrechtlichen Maßnahmen abschließen können. Dann kann der RKN mit dem Bau des Kreisverkehres beginnen,“ so Bürgermeister Dr. Martin Mertens abschließend.